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Für Schulen und Lehrkräfte
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Bestellungen für Schulen
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Nachlässe berechnen wir nach Überprüfung Ihrer Bestellung.
Gesetzliche Nachlässe
Schulbuchnachlass gestaffelt
Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemeinbildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren wir gemäß § 7 Abs. 3 BuchPrG folgende Nachlässe:
Bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit:
mehr als 10 Stück: | 8 % Nachlass |
mehr als 25 Stück: | 10 % Nachlass |
mehr als 100 Stück: | 12 % Nachlass |
mehr als 500 Stück: | 13 % Nachlass |
Bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als:
25.000 Euro: | 13 % Nachlass |
38.000 Euro: | 14 % Nachlass |
50.000 Euro: | 15 % Nachlass |
Nachbestellungen können ausnahmsweise noch als zur Sammelbestellung gehörend angesehen werden, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Schulbeginn erfolgen. Bei Berufsschulen ist eine Frist von sechs Wochen anerkannt.
Schulbuchnachlass pauschal für Schulbudgets
Wenn Schulbuchaufträge im Rahmen eigener Anschaffungsbudgets der Schulen vergeben werden, tritt an Stelle der Nachlassstaffel ein pauschaler Nachlass von 12 % für Sammelbestellungen.
Unter Sammelbestellung wird eine Mindestbestellmenge von 11 Stück eines Titels oder von 50 Exemplaren auch unterschiedlicher Titel verstanden.